Unterstützte Beschäftigung

 
Was ist „Unterstützte Beschäftigung“?
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Was ist „Unterstützte Beschäftigung“?

Unterstützte Beschäftigung ist eine individuelle Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung an einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf.

Wem steht die Unterstützte Beschäftigung zu?
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Wem steht die Unterstützte Beschäftigung zu?

Sie steht Menschen mit einer Behinderung zu, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, aber nicht das Angebot einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) brauchen. Besonderer Unterstützungsbedarf bedeutet, dass jemand wegen der Art oder Schwere seiner Behinderung nicht in der Lage ist, eine Berufsausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zu absolvieren.

Ein Schulabschluss muss nicht vorliegen.

Wie läuft die Unterstützte Beschäftigung ab?
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Wie läuft die Unterstützte Beschäftigung ab?

Die Unterstützte Beschäftigung findet von Anfang an in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Die individuelle betriebliche Qualifizierung wird ergänzt durch regelmäßige Kompetenztrainings und berufsübergreifende Wissensvermittlung bei einem Bildungsträger.

In der Orientierungsphase geht es um die Berufsfindung und erste betriebliche Erprobungen.

In der Qualifizierungsphase geht es einerseits um die Vermittlung von beruflichen und berufsübergreifenden Kenntnissen und andererseits um die Einarbeitung und Qualifizierung im Betrieb.

In der Stabilisierungsphase wird die Selbständigkeit im betrieblichen Alltag gefestigt. Das Ziel ist eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Betrieb.

Wenn dieses Ziel erreicht ist, geht die Unterstützte Beschäftigung bei Bedarf in Form einer Berufsbegleitung weiter.

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Wie lange dauert die Maßnahme?

Die Qualifizierung dauert in der Regel 2 Jahre und kann in Einzelfällen um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Die Dauer der Berufsbegleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Es gibt keine zeitliche Beschränkung.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?
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Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Während der Qualifizierung werden Lebenshaltungskosten (üblicherweise das sogenannte Ausbildungsgeld) und die Teilnahmekosten an der Maßnahme übernommen.

Danach wird bei Bedarf eine Berufsbegleitung finanziert.

Bei wem wird die Unterstützte Beschäftigung beantragt?
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Bei wem wird die Unterstützte Beschäftigung beantragt?

Für die individuelle betriebliche Qualifizierung ist im Regelfall die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dies gilt insbesondere für Schulabgänger*innen. Je nach Voraussetzungen kommen auch die Träger der Unfallversicherung, der Rentenversicherung oder der Kriegsopferfürsorge in Frage.

Für die Unterstützte Beschäftigung als Berufsbegleitung ist im Regelfall das Integrationsamt zuständig. Hierhin wenden sich diejenigen, die eine sozialversicherungs¬pflichtige Anstellung erreicht haben und weitere Unterstützung brauchen.

Wer setzt die Unterstützte Beschäftigung um?
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Wer setzt die Unterstützte Beschäftigung um?

Die Qualifizierungsmaßnahme wird durch einen anerkannten Bildungsträger durchgeführt. Zugangsvoraussetzung ist, dass eine Bewilligung vom Kostenträger vorliegt, also meistens von der Agentur für Arbeit (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).

Die Berufsbegleitung erfolgt in der Regel durch den Integrationsfachdienst, der vom Integrationsamt beauftragt wird.

Weitere Informationen
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Weitere Informationen

Gesetzliche Grundlage
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/55.html

Ausführliche Broschüren zur Unterstützten Beschäftigung, auch in Leichter Sprache
https://www.bar-frankfurt.de/themen/unterstuetzte-beschaeftigung/materialien/informationsbroschuere-ub.html

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