Budget für Arbeit

 
Was ist das „Budget für Arbeit“?
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Was ist das „Budget für Arbeit“?

Das „Budget für Arbeit“ ist eine finanzielle Hilfe für Menschen mit Behinderung, die alternativ zur Werkstatt einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen wollen.

Was beinhaltet die finanzielle Hilfe?
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Was beinhaltet die finanzielle Hilfe?

Die finanzielle Hilfe umfasst einen Lohnkostenzuschuss von max. 75 % des Arbeitsentgelts, zum Ausgleich der Leistungsminderung des*der Beschäftigten. Zudem erhält der*die Beschäftigte Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz durch einen ¬Jobcoach.

Wem steht das „Budget für Arbeit“ zu?
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Wem steht das „Budget für Arbeit“ zu?

Menschen mit einer Behinderung, die eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (-WfbM) besuchen bzw. besucht haben und bereits das Eingangsverfahren sowie den Berufsbildungsbereich abgeschlossen haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das „Budget für Arbeit“ zu erhalten?
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das „Budget für Arbeit“ zu erhalten?

Ein*e Arbeitgeber*in muss bereit sein, einen Menschen mit Behinderung für mindestens 15 Stunden in der Woche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen (sozialversicherungspflichtig außer Arbeitslosenversicherung).¬
Es muss zumindest der Mindestlohn gezahlt werden. Ein vorgelagertes Praktikum bzw. eine Arbeitserprobung sind empfehlenswert.

Was bedeutet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
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Was bedeutet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Sozialversicherungspflichtig bedeutet, über den*die Arbeitgeber*in kranken-, pflege- und rentenversichert zu sein.

Wer kann bei der Antragstellung unterstützen?
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Wer kann bei der Antragstellung unterstützen?

  • ✓ Sozialarbeiter*innen in der WfbM
  • ✓ Mitarbeiter*innen des Trägers der Eingliederungshilfe (Fachbereich Soziales)
  • ✓ Mitarbeiter*innen des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV)
  • ✓ Mitarbeiter*innen des Integrationsfachdienstes
  • ✓ Kontakt- und Beratungsstellen (z.B. EUTBs)
Bei wem wird das „Budget für Arbeit“ beantragt?
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Bei wem wird das „Budget für Arbeit“ beantragt?

Der Antrag wird von dem Menschen mit Behinderung bei der Behörde gestellt, die für die Leistungen im Arbeitsbereich der WfbM zuständig ist (Träger der Eingliederungshilfe).

Wenn der Antrag eingereicht ist, wie ist der weitere Ablauf?
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Wenn der Antrag eingereicht ist, wie ist der weitere Ablauf?

Wenn der Antrag eingereicht ist, wird eine Konferenz einberufen, in der Arbeitgeber*in, der*die Arbeitnehmer*in, ggf. die gesetzliche Betreuung und der*die Mitar¬beiter*in vom Amt über die einzelnen Schritte informieren und die Bedingungen klären. In der Folge schaut sich ein*e Mitarbeiter*in des Integrationsfachdiens¬tes den Arbeitsplatz an und fertigt ein Gutachten, aus dem die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit Behinderung sowie der Unterstützungsbedarf her¬vorgehen. Auf Grundlage dieses Gutachtens ergeht ein Bescheid, in dem die Höhe des Lohnkostenzuschusses, die Art und Weise der Unterstützungsleistung durch einen -Jobcoach und ggf. eine*n Einzelfallhelfer*in festgelegt ist. Zusätzlich ist die Anzahl der bewilligten Stunden der Unterstützung sowie die Dauer der Leistung geregelt.

Was macht der Jobcoach?
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Was macht der Jobcoach?

 

Der Jobcoach leitet den*die Arbeitnehmer*in mit Behinderung am Arbeitsplatz an und hilft ihm, die Arbeitsabläufe zu erlernen. Die Häufigkeit der Anwesenheit des Jobcoaches hängt vom Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung und den bewilligten Stunden durch den Leistungsträger ab. Im Einzelfall ist zusätzlich die Unterstützung durch Arbeitsassistenz möglich.

Gibt es Unterstützung für den Fahrweg zum Arbeitsplatz?
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Gibt es Unterstützung für den Fahrweg zum Arbeitsplatz?

Fahrkosten werden im Rahmen des Budgets für Arbeit nicht finanziert.
In besonderen Härtefällen können diese Leistungen beim LASV (Landesamt für Soziales und Versorgung – Integrationsamt) beantragt werden.

Können auch technische Hilfsmittel (z.B. ein orthopädischer Bürostuhl) zur Verfügung gestellt werden?
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Können auch technische Hilfsmittel (z.B. ein orthopädischer Bürostuhl) zur Verfügung gestellt werden?

Hier können die Hilfsmittel bei dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Welche finanziellen Auswirkungen hat die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?
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Welche finanziellen Auswirkungen hat die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?

Je nach Höhe der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsstunden und des dafür zu zahlenden Lohnes ist es möglich, dass die Grundsicherung bzw. die Erwerbsminderungsrente ganz oder teilweise entfällt. Durch geringere Beiträge an die Rentenversicherung wird die Rente ggf. geringer ausfallen, als bei weiterer Werk-stattbeschäftigung.

In jedem Fall ist eine rentenrechtliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu empfehlen.

Wie lange wird das „Budget für Arbeit“ gezahlt?
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Wie lange wird das „Budget für Arbeit“ gezahlt?

 

Es wird zunächst für zwei Jahre gewährt und dann in regelmäßigen Abständen überprüft.

Ist bei Bedarf auch eine Rückkehr in die Werkstatt möglich?
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Ist bei Bedarf auch eine Rückkehr in die Werkstatt möglich?

Ja. Es besteht ein dauerhaftes Rückkehrrecht in die Werkstatt.

Wo finde ich weitere Informationen?
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