Wie finde ich Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?
Sieben Schritte für den Weg aus der Werkstatt:
- Interesse bekunden
- Allgemeine Beratung einholen
- Fähigkeits- und Interessenanalyse durchführen
- Bewerbung schreiben
- Praktikum durchführen
- Arbeitsvertrag entwerfen
- Unterstützungsleistungen beantragen
Broschüre "Wie finde ich Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?"
1. Interesse bekunden!
Sie sollten Ihr Interesse für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jemandem mitteilen. Reden Sie mit Angehörigen, Freunden oder gesetzlichen Betreuer*innen über Ihr Interesse an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
2. Allgemeine Beratung einholen
Im zweiten Schritt holen Sie sich eine allgemeine Beratung ein, um zu erfahren was notwendig ist, um einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen zu können. Es stehen Ihnen die Sozialarbeiter*innen ihrer Einrichtung (WfbM oder „anderer Leistungsanbieter“) zur Verfügung, aber auch die Fallmanager*innen der Eingliederungshilfe (Fachbereich Soziales) und die Berater*innen des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV – Integrationsamt). Es gibt zudem unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB).
3. Fähigkeits- und Interessenanalyse durchführen
Im nächsten Schritt analysieren die Sozialarbeiter*innen bzw. Ihre Ansprechpartner*innen, welche Wünsche und Interessen Sie für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Es werden zudem Ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten abgefragt bzw. getestet. Mit diesen Informationen können erste Arbeitsbereiche vorgeschlagen und Arbeitgeber*innen gesucht werden.
4. Bewerbung schreiben
Wenn erste Ideen bestehen, wo der zukünftige Arbeitsplatz sein kann, müssen Sie eine Bewerbung mit einem kurzen Anschreiben und einem Lebenslauf verfassen. Holen Sie sich Hilfe und sprechen Sie dafür Angehörige, gesetzliche Betreuer*innen oder Ihre Sozialarbeiter*innen an!
5. Praktikum durchführen
Wenn ein*e Arbeitgeber*in gefunden wurde, sollte zunächst ein Praktikum stattfinden. So können Sie feststellen, ob Ihnen das Unternehmen und die Arbeitsaufgabe gefallen, und der*die Arbeitgeber*in kann Sie und Ihre Fähigkeiten kennen lernen. Das Praktikum erfolgt über die Werkstätten oder über „andere Leistungsanbieter“.
Legen Sie mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in fest, wie lange das Praktikum stattfindet.
6. Arbeitsvertrag entwerfen
Wenn das Praktikum sich dem Ende nähert, sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in und fragen Sie nach einer Festanstellung. Wenn der*die Arbeitgeber*in Sie anstellen möchte, lassen Sie sich einen Arbeitsvertragsentwurf geben. In diesem Entwurf muss stehen, dass Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten werden, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt und dass diese mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt wird.
7. Unterstützungsleistungen beantragen
Gehen Sie mit dem Entwurf zu Ihren Ansprechpartner*innen, die Sie während des Praktikums betreut haben. Diese werden Ihnen helfen, die richtige Form von Unterstützungsleistung für Sie zu finden.
Es gibt grundsätzlich Unterstützungsleistungen für einen Lohnkostenzuschuss sowie für persönliche Begleitung am Arbeitsplatz, zum Beispiel das "Budget für Arbeit".
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